
Jetzt neu: DSGVO-Verarbeitungsverzeichnis für Fahrzeugtechnik
Mit der DSGVO-Branchenlösung für Fahrzeugtechnik erhalten Sie ein Verarbeitungsverzeichnis, das die 21 relevanten Verarbeitungen (Werkstatt, Vertrieb, Infrastruktur, etc.) für Fahrzeugtechnikbetriebe beinhaltet. Damit verwalten Sie die personenbezogenen Daten an einer Stelle und können diese individuell ergänzen und aktuell halten.
Die Ergänzung der unternehmensspezifischen Eckdaten benötigt im Durchschnitt nicht mehr als eine Stunde. Kaufen Sie das Verzeichnis jetzt zum Vorteilspreis für WKO-Mitglieder für einmalig EUR 100,- (exkl. USt) und bekommen Rechtssicherheit.

Schritt 1: Identifikation der Datenverarbeitungen
Alle im Unternehmen stattfindenden Datenverarbeitungen müssen im Verarbeitungsverzeichnis aufgelistet werden. Zur Identifikation der einzelnen Verarbeitungen ist es hilfreich, die üblichen Abläufe bei der Abwicklung der Geschäftsprozesse durchzugehen.

Schritt 2: Erheben gesetzlich festgeschriebener Informationen
Alle gelisteten Verarbeitungen müssen mit den vom Gesetzgeber verlangten Informationen beschrieben werden.

Schritt 3: Sammeln und Zuweisen der verarbeiteten Daten
Die in den einzelnen Verarbeitungen verwendeten Daten müssen aufgelistet und den einzelnen Verarbeitungen zugewiesen werden.

Schritt 4: Kennzeichnung personenbezogener Daten
Wurden die verarbeiteten Daten identifiziert, müssen alle personenbezogenen Daten gekennzeichnet werden. Durch die Kennzeichnung scheinen die Datenfelder im Verarbeitungsverzeichnis bei jenen Verarbeitungen, denen sie zugewiesen wurden, automatisch auf.

Schritt 5: Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses
Wurden die Verarbeitungen gelistet, alle relevanten Informationen erhoben, den einzelnen Verarbeitungen zugewiesen und die verwendeten Daten gekennzeichnet, kann das Verarbeitungsverzeichnis per Knopfdruck erstellt werden.

Schritt 6: Verweis auf den Speicherort der Daten
Als Information zu den Daten kann ein Verweis auf die Systeme, in denen die Daten gespeichert werden, am Datenfeld ergänzt werden. Dies unterstützt die IT bei der Beantwortung von Auskunftsbegehren, die betroffene Personen stellen dürfen.

Schritt 7: Ziehen Sie einen Nutzen aus den erarbeiteten Artefakten
Die Erarbeitungen zum Datenschutz können als Grundlage für ein Data Governance-Projekt oder einzelne Data Governance-Maßnahmen genutzt werden.